4. Europäische Medienpolitik im Spannungsfeld zwischen Kultur und Kommerz

Statement von Doris Pack, MdEP
Obfrau der EVP/ED-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport im Europäischen Parlament

Kolloquium des Europa-Instituts Freiburg

Die Entwicklung des Medienrechts - Herausforderungen auf nationaler und europäischer Ebene - 5./6.Mai 2000 in Freiburg i.Br.
Begrüßung
I.

Sind die kulturellen und die wirtschaftlichen Aspekte der Medienpolitik miteinander vereinbar oder schließen sie sich gegenseitig aus?

Medienfreiheit und Medienvielfalt sind Schlüsselworte der europäischen Medienpolitik. Die Begriffe zeigen die beiden Seiten einer Medaille: bei der Regulierungs- und Ordnungspolitik in Europa geht es um das Recht aller Stimmen sich Gehör zu verschaffen und um das Recht aller, zu einem pluralistischen Angebot Zugang zu finden.

Zwei Grundströmungen waren es, die die gesellschaftliche Entwicklung in Europa über die letzten Jahrhunderte maßgeblich bestimmt haben: Zum einen das Recht auf Mitbestimmung: "No taxation without representation" wussten schon die amerikanischen Siedler.

Zweitens das Recht auf freie Meinungsäußerung. Gerade wir in Deutschland haben in diesem Jahrhundert erfahren müssen, das die Meinungsfreiheit kein naturgegebenes Recht ist. Sie ist ein wertvolles Gut, das permanent erkämpft und verteidigt werden muss. Derzeit lässt sich dies schmerzlich vor unsrer Haustür in der serbischen Republik nachvollziehen.

Die Politik hat zwei grundsätzliche Aufgaben: eine normative, die die verfassungsmäßigen Grundlagen weiterentwickelt, auf denen der Medienpluralismus gedeihen kann und eine mehr ordnungspolitische, die auf eine zeitgemäße Umsetzung achten muss.

 
 

II.

Zu den ersten medienpolitischen Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft kam es bereits in den Sechziger Jahren. Im Hinblick auf die Grundfreiheiten und auf die Rechtsangleichung im Binnenmarkt wurden erste Richtlinien zur Filmproduktion und dem Kinosektor erlassen.

Von einer wirklichen europäischen Medienpolitik kann aber erst zu Beginn der Achtziger Jahre gesprochen werden. Die Medienpolitik der Gemeinschaft bezieht fast ausschließlich auf den audiovisuellen Bereich. Ausgangspunkt war der grenzüberschreitende Rundfunk. Bis dato hatte sich das Fernsehen innerhalb der nationalen Grenzen und Gesetze entwickelt.

Erst vor etwa 20 Jahren änderte sich die Grundhaltung der Gesellschaft in Europa und neue Verbreitungsmöglichkeiten über Kabel und Satellit forcierten diese Entwicklung. Gleichzeitig brachen die europäischen Staaten die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkmonopole auf und schufen das duale System und verhalfen den neuen Technologien so zum Durchbruch.

Andererseits erforderte dieser Wandel eine europäische Ordnungspolitik und Gesetzgebung. Die Gemeinschaft musste zu Beginn der Achtziger Jahre einen Medienmarkt schaffen. Ziel der Medienpolitik: Hindernisse für grenzüberschreitende Ausstrahlungen sollten abgebaut werden.

Das Europäische Parlament und hier besonders der Kulturausschuss beteiligte sich von Beginn an mit einigen Entschließungsanträgen aktiv an der Gestaltung der audiovisuellen Politik. Die EVP-Fraktion sah von Beginn an die wirtschaftlichen Potentiale des Satellitenfernsehens, stellte aber den kulturpolitischen Nutzen in den Vordergrund.

Einige Abgeordnete erkannten zudem eine weitere Chance: Der vorherrschenden Europamüdigkeit in der Bevölkerung konnte durch grenzüberschreitendes Fernsehen entgegengetreten werden. Fernsehen ist ein Instrument die Aufmerksamkeit auf die europäischen Institutionen zu lenken und den politischen Einigungsprozess voranzutreiben.

Ich gebe zu, das sich das Bild der Bürger von Europa nicht in gleichen Maße wie das Fernsehen gewandelt hat. Aber Information ist entscheidende Grundvoraussetzung für die europäische Einigung. Nur so können wir ein europäisches Bewusstsein schaffen.

Dies war auch der zentrale Gedanke des Hahn-Berichts, der im März 1982 angenommen. Der Christdemokrat Wilhelm Hahn war durchaus einer der Wegbereiter für die medienpolitische Einstellung des Europäischen Parlaments. Zentrale Forderung: Die Kommission sollte den Weg ebnen für ein europäisches Fernsehprogramm.

1984 legte die Kommission dem Rat das Grünbuch "Fernsehen ohne Grenzen" vor. Die Gemeinschaft betrat Neuland, denn es war umstritten, ob sie auf dem Mediengebiet überhaupt tätig werden dürfe. Eine ausdrückliche Medienkompetenz gaben die Römischen Verträge der Gemeinschaft nicht. Die Kommission wertete den Rundfunk jedoch als Dienstleistung und rechtfertigte somit ein künftiges Tätigenden.

Hier lag von Beginn an ein Unterschied zu den Forderungen des Parlaments: Die Kommission stellte nicht die kulturellen Funktionen des Fernsehens in den Vordergrund, sondern wirtschaftliche Aspekte.

Gleichwohl sahen die Parlamentarier den Fortschritt durch die Veröffentlichung des Grünbuchs und legten nach: Es müsse eine Rundfunkrichtlinie erlassen werden, damit der freie Fluss an Informationen möglich sei. Die Fernsehrichtlinie sollte das Herzstück der europäischen Medienpolitik werden.

 
 

III.

Ziel der Fernsehrichtlinie war und ist bis heute die Verpflichtung zur ungehinderten Sendefreiheit für grenzüberschreitende Ausstrahlungen über Satellit und Kabel.

Aber die technischen Voraussetzungen alleine genügen nicht: Die gesellschaftspolitischen Interessen müssen gewahrt werden - Werbeanteile, Sponsoring, Jugend- und Verbraucherschutz und Urheberrecht sind ordnungspolitische Ziele. Die Kommission schlug hier 1986 Mindestregelungen vor.

Bei dem zähen Ringen um die Verabschiedung der Richtlinie - was immerhin 3 Jahre dauerte - trat ein scheinbarer Konflikt zwischen kulturellen und wirtschaftlichen Interessen zu tage: Sollte Fernsehen nur der Logik des Binnenmarktes folgen? Oder sollte Fernsehen als Kulturgut behandelt werden? Ablenkungsmanöver war stets ein Streit um die medienpolitische Kompetenz der Gemeinschaft.

Nationale Unterschiede prallten aufeinander: Die französische Delegation im Rat plädierte für eine Quote von mehr als 50% für europäische Produktionen. Deutschland pochte auf Kulturhoheit der Länder und lehnte eine verbindliche Quotenreglung ab.

Auch ich denke: protektionistische Quoten können die europäische Fernsehindustrie langfristig nicht stärken. Natürlich soll Europas kulturelle Diversität erhalten bleiben, aber die Gesetze des Marktes können auch in der Programm- und Fernsehindustrie nicht ignoriert werden. Europäische Produktionen müssen wettbewerbsfähig sein.

Im Europäischen Parlament waren sich Sozialisten und Konservative uneins: Die Linke wollte allein die öffentlich-rechtlichen Sender schützen und lehnte jede Kommerzialisierung strikt ab. Die EVP begrüßte ein duales System. Einig waren sich die beiden großen Fraktionen jedoch in der Frage nach der Notwendigkeit eines europäischen Fernsehkanals.

 
 

IV.

Mit ARTE haben wir heute einen europäischen Kulturkanal und mit EURONEWS einen europäischen Nachrichtensender. Leider könnte die Diskrepanz zwischen Qualität des Programms und Interesse der Zuschauer kaum größer sein: Nur etwa 1 % der deutschen Bevölkerung machen von den Angebot die Kulturgüter anderer Länder ins Wohnzimmer zu holen Gebrauch: ARTE fristet leider immer noch ein Mauerblümchen-Dasein.

Als die Fernsehrichtlinie 1989 von Rat und Parlament angenommen wurde, deuteten sich schon radikale Veränderungen an. Die Technik stand vor dem Schritt ins digitale Zeitalter. Folgerichtig, dass mit der Revision der Fernsehrichtlinie 1995 die medienpolitische Diskussion wieder aufbrannte.

Bis heute stellt sich die Frage: Was ist im digitalen Zeitalter noch Rundfunk oder Fernsehen?

Diese Frage erhitzte im Europäischen Parlament bereits in der 1. Lesung 1996 die Gemüter. Wir in der EVP-Fraktion sprachen uns von Beginn an dagegen aus, die herkömmlichen Rundfunkdienste den neuen Medien, wie dem Internet gleichzusetzen. Die EVP forderte bereits Mitte der Neunziger Jahre ein Grünbuch der Kommission über elektronische Dienste.

Noch hitziger wurden die Debatten jedoch im Hinblick auf die kulturelle Identität geführt. Die linken Parteien, schlossen sich der protektionistischen Haltung der Franzosen an: Quoten für die Ausstrahlung und Herstellung europäischer Produktionen sollten her. In meiner Fraktion, der EVP, hielt man diesen Ansatz für wenig zweckdienlich. Ich meine die Medien müssen sich aufgrund ihrer Fähigkeiten und Qualitäten auf dem weltweiten Markt behaupten. Auch, oder gerade als Kulturpolitikerin dar ich den globalen Raum nicht verkennen. Europa ist keine abgeschottete Insel. Wir müssen uns dem Markt stellen.

Trotzdem, und so haben wir auch sie soziale Marktwirtschaft entwickelt, müssen einige Regeln aufstellen, denn der Markt ist kein Selbstzweck. Sicher die Unterhaltungsproduktion ist amerikanisch dominiert: Bei den Spielfilmen haben wir oft die Wahl zwischen Hollywood und Hollywood. Aber jammern hilft nicht weiter. Wir müssen vor allem die europäischen Herstellungs- und Vertriebsstrukturen verbessern. Ein Ansatzpunkt sind sicherlich Förderprogramme wie MEDIA, oder der Aktionsplan 16:9, schließlich auch Instrumente wie ein Filmgarantiefonds, den das EP favorisiert, der Rat bisher ablehnt.

 
 

V.

Der Vertrag von Maastricht hat die medienpolitische Zuständigkeit der Gemeinschaft präzisiert: Art.151 erkennt die die kulturelle Dimension der Gemeinschaft an und schließt den audiovisuellen Bereich mit ein, jedoch streng subsidiär.

Allerdings ist offensichtlich, dass Art.151 die kulturpolitische Kompetenz der Gemeinschaft eher einschränkt. Immerhin wird der scheinbare Widerspruch zwischen Kultur und Wirtschaft gelöst:

"Die Gemeinschaft trägt den kulturellen Aspekten ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrages Rechnung".

- Damit ist die Eingangsfrage meines Beitrags schon beantwortet - erlauben sie mir dennoch einige aktuelle Punkte anzusprechen.

 
 

VI.

Niemand würde ernsthaft bestreiten, dass die europäischen Produktionen im Vergleich zu den Vereinigten Saaten in einer schwierigen Lage sind. Die 260 Millionen US-Amerikaner sprechen eine Sprache, in Europa der 15 Mitgliedsstaaten sprechen 360 Millionen Menschen 11 Sprachen, ohne dir Regionalsprachen. Außerdem sind die Produktions- und Vertriebsstrukturen in Europa national sehr unterschiedlich.

Hier ist das Förderprogramm MEDIA ein wichtiges Instrument um die Identitätsbildung zu fördern. Die Wettbewerbsfähigkeit wird gerade deshalb nachhaltig gefördert, da MEDIA nicht auf Subventionen sondern auf Darlehen basiert. Deshalb bin ich auch wie die Mehrheit meiner Fraktion für eine Aufstockung der Mittel. MEDIA I startete mit einem 5-Jahres-Budget von etwa 400 Millionen DM, für die aktuelle MEDIA II-Phase sind immerhin schon über 600 Millionen DM vorgesehen. Bei den aktuellen Verhandlungen zu MEDIA PLUS (2001 - 2006) kristallisiert sich eine weitere Erhöhung heraus.

MEDIA zielt auf eine Unterstützung junger Regisseure und Drehbuchautoren um die Qualität europäischer Programme und Filme zu verbessern. Gleichzeitig soll mit MEDIA der grenzüberschreitende Verleih und der Vertrieb europäischer Produktionen verstärkt werden.

 
 

VII.

Mit Blick auf die Zukunft der Medienpolitik in Europa sehe ich eine wachsende Symbiose zwischen Technik und Kultur. Kulturelle Inhalte profitieren von ausgedehnten und verbesserten Übertragungsformen. Sicher ist jedoch auch: Die Technik kann nicht ohne Inhalte bestehen.

Es lauern Gefahren: Die steigende Informationsdichte erschwert es heute den Menschen die wesentlichen und für sie wichtigen Informationen herauszufiltern. Die Verbreitung über digitale Netze macht es schwierig falsche oder unwesentliche Informationen zu erkennen. "Fakes" sind im Internet weitverbreitet, weiter jedenfalls als "Zeitungsenten". Die Technik ermöglicht es den Fälschern ihre Identität zu verschleiern.

Vorsicht ist sicherlich auch im Hinblick auf Medienkonzentration geboten: Ob Information, Unterhaltung, Kultur oder Sport – niemand sollte Monopolansprüche auf diese Themen anmelden. Monopole sind der Feind des Wettbewerbs. Aber nur der Wettbewerb kann die gesamte Medienlandschaft positiv verändern. Dies natürlich unter Einhaltung der Regeln.

Bei der Revision der Fernsehrichtlinie ist es uns gelungen einige wichtige Sendeinhalte, vor allem im Sportbereich für die breite Öffentlichkeit zu sichern: Große Sportereignisse wie Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften sollen auch weiterhin für ein breites Publikum offen stehen – im Free-TV und nicht im Bezahlfernsehen (Pay-TV).

 

VIII.

Im Mittelpunkt der Gesamtbetrachtung der Medienpolitik muss der Mensch stehen. Fernsehzuschauer, wie Internet-Nutzer sitzen häufig alleine vor den Geräten und müssen sich mit positiven, wie auch negativen Sendeinhalten auseinandersetzen. Fragestellungen sind erlaubt: wieviel Gewalt, wieviel Sex und wieviele Schreckensmeldungen sind für die Zuschauer zu verantworten.  Wichtig sind diese Überlegungen im Hinblick auf die jungen Fernsehzuschauer und die minderjährigen Internet-Nutzer ("User"). Die EU-Kommission hat bereits vor Jahren ein Grünbuch zum Bereich Jugendschutz im Zusammenhang mit den neuen audiovisuellen Dienste vorgelegt. Die Analyse der schädigenden und illegalen Inhalte stimmt bedenklich. Amerikanischen Schätzungen zu Folge haben über 2/3 der im Internet angewählten Seiten pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalt.

Wir müssen daher verstärkt auf Innovationen setzen, wie V-Chips. Mit diesen Chips können bedenkliche Inhalte herausgefiltert werden. Diese technischen Blockademöglichkeiten gilt es weiterzuentwickeln. In meiner Fraktion haben wir uns wiederholt für eine verstärkte Kontrolle durch technische Abschaltmechanismen ausgesprochen.

Mit Blick auf die Zukunft der Informationsgesellschaft reichen die auf dem Lissabonner Gipfel im Frühjahr vorgestellten Pläne nicht aus – Die Initiative eEurope beschränkt sich auf die technische Verbreitung und das Erlernen der Fertigkeiten im Umgang mit den neuen Medien. Dies ist wichtig, damit Europa im digitalen Zeitalter Schritt hält. Aber wir müssen vor allem den verantwortungsbewussten Umgang mit den Inhalten fördern. Daher müssen wir die Medienkompetenz von Eltern, Lehrern und Kindern stärken.

Ein Wort am Rande zur Forderung nach mehr Ausbildung von IT-Experten: Hier scheinen einige über das Ziel hinaus zu schießen. Als das Telefon erfunden wurde, was zweifellos auch eine bahnbrechende Innovation war, hat man auch nicht jeden zweiten zum Fernmeldetechniker ausbilden wollen. Kurz: Weniger als hochausgebildete Spezialisten, brauchen wir ein breites Bildungsangebot, dass jedermann in die Lage versetzt die neuen Informationsmedien zu bedienen und zu nutzen.

Hausaufgaben sind also auch im Bildungsbereich zu erledigen: Die Schulen müssen ans Netz angeschlossen werden, Bildungssoftware muss entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. Schließlich müssen wir auch Lehrmethoden entwickeln, die die Vorteile der neuen Medien nutzen – Stichwort: "interaktives Lernen".

Wir Europäer müssen rasch Antworten auf die Herausforderungen finden, wenn wir den Zug in die multimediale Technik nicht verpassen wollen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!